Deine Spenden

Im Namen der Berufsschule danken wir allen von Herzen für die Unterstützung! 
"Werkzeug fürs Leben, Haiti"
IBAN CH95 8080 8009 7873 6008 6

Der Verein “ Werkzeug fürs Leben, Haïti“ erhielt am 4. Dezember 2008 vom kantonalen Steueramt die Bestätigung, dass dessen Zweckbestimmung klar dem Bereich der Entwicklungshilfe zugeordnet werden kann und deshalb im Interesse der Schweiz liegt. Die Verwendung der Gelder im Ausland untersteht einer regelmässigen Prüfung. 
Es wird ab sofort die Steuerbefreiung für unseren Verein nach harmonisiertem Recht ausgesprochen und gilt deshalb in der ganzen Schweiz. Der Verein wird im Verzeichnis der öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen eingetragen. Die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen aus andern Kantonen richtet sich nach den entsprechenden kantonalen Steuerbestimmungen. 

Im Kanton St.Gallen können Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen in Abzug gebracht werden, wenn sie gesamthaft Fr. 500.- übersteigen (direkte Bundessteuer ab Fr. 100.-), höchstens jedoch 20% der Nettoeinkünfte. Bei Zuwendungen von juristischen Personen besteht nur die Höchstbeschränkung auf 20% des Reingewinns 

Konkrete Spendenmöglichkeiten von Werkzeugen:

Diese werden vor Ort gekauft, um das einheimische Gewerbe zu unterstützen.
Maurerkellen:
Fr. 100.-
Werkzeugkoffer:
Fr. 250.-

Tretnähmaschine:
Fr. 350.-
Schubkarre:
Fr. 75.-

Diverses Maurerwerkzeug:
Fr. 150.-
Pickel:
Fr. 50.-